Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer in Kroatien?

Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer in Kroatien?

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Grunderwerbssteuer in Kroatien

 

Die Steuerbemessungsgrundlage ist der Marktwert der Immobilie zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht. Der Marktwert der Immobilie ist der Preis der Immobilie, der zum Zeitpunkt der Steuerpflicht auf dem Markt erzielt wird oder erzielt werden kann. Gegenstand der Besteuerung sind Grundstücksgeschäfte. Der Erwerb von Immobilien, auf den Mehrwertsteuer gezahlt wird, gilt nicht als Immobilienumsatz, schreibt die Steuerverwaltung Kroatiens

Die Immobilienumsatzsteuer in Höhe von 3 % ist vom Käufer zu entrichten.

 

Steuerbefreiung

 

Haben Sie eine Immobilie gekauft oder sind Sie dabei, sie zu kaufen, und fragen Sie sich, ob es Ausnahmen von der Steuerbefreiung gibt? Bei der Besteuerung von Immobilien gibt es einige Ausnahmen. Die Steuerverwaltung der Republik Kroatien hat mehrere Ausnahmefälle herausgegeben, in denen der Immobilienkäufer nicht besteuert wird.

„Der häufigste Fall von Steuerbefreiung ist, wenn ein Käufer eine Immobilie von einem Unternehmen kauft, das verpflichtet ist, die Mehrwertsteuer zu berechnen. Auch bei Erbschaft, Schenkung oder lebenslangem Unterhalt wird die Steuer nicht bezahlt, sondern nach der vertikalen Linie“. – Ivan Varat, San Patrik-Immobilien. Einige der Möglichkeiten, bei denen Sie von der Steuer befreit sind, werden im Folgenden vorgestellt.

 

1.Nichtbesteuerung beim Kauf der ersten Immobilie.

Wenn Sie ein Bürger mit kroatischer Staatsbürgerschaft sind, der in dem Ort und an der Adresse wohnt, wo sich die Immobilie (die Sie kaufen) befindet, und dessen unmittelbare Familienangehörige keine andere Immobilie (einschließlich eines Ferienhauses) besitzen, ist eine Befreiung von der Zahlung der Immobilienumsatzsteuer für Bürger vorgesehen, die mit dem Kauf ihrer ersten Immobilie (Wohnung oder Haus) ihr eigenes Wohnungsproblem mit der kumulativen Erfüllung der im Gesetz festgelegten Bedingungen lösen.

  1. Wenn Sie ein Exilant oder Flüchtling sind, der eine Immobilie durch den Tausch seiner Immobilie im Ausland erwirbt.
  1. Wenn Sie ein Bürger sind, der ein Wohnhaus oder eine Wohnung kauft.

Einschließlich des Grundstücks, auf dem Sie ein Wohnrecht hatten, oder mit Zustimmung des Inhabers des Wohnrechts gemäß den Vorschriften für den Verkauf von Wohnungen, auf denen ein Wohnrecht besteht.

  1. Geschützte Mieter, die ein Wohngebäude oder eine Wohnung kaufen, in der sie aufgrund eines Mietvertrags leben.
  1. Personen, die durch Aufhebung des Miteigentums oder Teilung des Miteigentums an einer Immobilie getrennte Teile dieser Immobilie erwerben.
  1. Personen, die Immobilien im Rahmen der Rückgabe von beschlagnahmtem Eigentum und der Zusammenlegung von Immobilien erwerben.

Was ist mit geschenkten und geerbten Immobilien?

Alle Bürger, die direkte Ehegatten, Nachkommen, Vorfahren, Adoptivkinder und Adoptiveltern des Verstorbenen oder Schenkers sind, sind von der Steuer auf Erbschaften, Schenkungen und anderen kostenlosen Immobilienerwerb befreit.

Alle natürlichen Personen, denen die Republik Kroatien oder eine Einheit der kommunalen und regionalen (regionalen) Selbstverwaltung eine Immobilie schenkt, d.h. unentgeltlich zur Entschädigung oder aus anderen Gründen im Zusammenhang mit dem Heimatkrieg überlässt, sowie ehemalige Ehegatten bei der Regelung ihrer Vermögensverhältnisse im Zusammenhang mit der Trennung der Ehe.

 

Erstattung der Grundsteuer

Die meisten Staaten erheben Grunderwerbsteuer, wenn eine Einrichtung eine Immobilie an eine andere Einrichtung verkauft oder verschenkt. Auch Landkreise, Städte und Gemeinden können diese Steuern erheben. Wenn Sie ein Haus kaufen oder verkaufen, können sich diese Steuern darauf auswirken, wie viel Sie für die Immobilie bezahlen oder wie viel Sie beim Verkauf verdienen.

Die Grunderwerbssteuer kann auf dem Verkaufspreis der Immobilie oder auf ihrem geschätzten Wert basieren und muss bezahlt werden, bevor der Vertrag eingetragen werden kann. In Kroatien beträgt dieser Prozentsatz 3 %.

Nach Artikel 22 des Grundsteuergesetzes (Amtsblatt Nr. 69/97, 26/00 und 153/02) sind die Beendigung des Vertrages über die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie durch den Willen der Parteien vor der Umschreibung im Grundbuch auf den neuen Eigentümer und die Beendigung oder Aufhebung des Vertrages durch eine gerichtliche Entscheidung der Grund für die Erneuerung des Verfahrens und die Aufhebung der Entscheidung über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer. Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund der Beendigung des Vertrages durch den Willen der Parteien vor der Umschreibung im Grundbuch auf den neuen Eigentümer kann innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Rechtskraft des Steuerbescheides gestellt werden, schreibt die Steuerverwaltung der Republik Kroatien.

 

Steuererhebung

 

Gegen die Entscheidung der Steuerverwaltung, die Steuer einzubehalten, kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Bescheids Beschwerde eingelegt werden. Es lohnt sich, eine Beschwerde einzureichen, wenn die Veranlagung der Steuerverwaltung offensichtlich unrealistisch ist, d.h. sie weicht erheblich vom Marktwert der Immobilie ab.

Wird die Beschwerde abgelehnt, kann ein Verwaltungsstreitverfahren vor dem Verwaltungsgericht der Republik Kroatien eingeleitet werden, das die Vollstreckbarkeit der Entscheidung nicht mehr aufschiebt, sondern im Erfolgsfall die Entscheidung der Steuerverwaltung aufhebt.