ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. OFFENE ERKLÄRUNGEN
Artikel 1
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Die Agentur ist ein Handelsunternehmen, das zur Durchführung von Maklertätigkeiten im Immobilienbereich registriert ist, mit Sitz in der Republik Kroatien.
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Die Agentur ist ein Handelsunternehmen mit gültiger Lizenz des zuständigen Ministeriums und ist bei der Kroatischen Handelskammer registriert.
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Diese Bedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Agentur und dem Auftraggeber (natürliche oder juristische Personen).
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Durch den Abschluss eines Maklervertrags bestätigt der Auftraggeber, dass er mit den Bestimmungen dieser Bedingungen vertraut ist und ihnen zustimmt.
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Die Bedingungen sind auf der Website der Agentur veröffentlicht: https://croatiarealestates.com.
2. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DES MAKLERVERTRAGS
Artikel 2
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Diese Bedingungen regeln den Abschluss und den Inhalt des Maklervertrags, die Rechte und Pflichten der Agentur und des Auftraggebers, die Höhe der Maklerprovision, die Kündigung des Vertrags sowie die Nutzung der Website der Agentur.
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Diese Bedingungen sind integraler Bestandteil jedes Maklervertrags.
3. TERMINOLOGIE
Artikel 3
Die in diesen Bedingungen verwendeten Begriffe haben die Bedeutung gemäß dem Gesetz über die Vermittlung im Immobilienverkehr:
A. Agentur/Makler – eine lizenzierte juristische oder natürliche Person, die für Maklertätigkeiten registriert ist;
B. Vermittlung – Maßnahmen, die darauf abzielen, den Auftraggeber mit einer dritten Partei zu verbinden, um ein Rechtsgeschäft abzuschließen;
C. Immobilie – ein Grundstück und alle dauerhaft damit verbundenen Einrichtungen;
D. Auftraggeber – die Person, die einen Maklervertrag abschließt (Verkäufer, Käufer usw.);
E. Dritte Person – eine Person, die von der Agentur dem Auftraggeber vorgestellt wird;
F. Maklervertrag – ein schriftlicher Vertrag zwischen der Agentur und dem Auftraggeber.
4. MAKLERVERTRAG
Artikel 4
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Der Maklervertrag ist schriftlich abzuschließen.
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Die Agentur verpflichtet sich, Maßnahmen zur Verbindung mit einer dritten Partei zu ergreifen, und der Auftraggeber verpflichtet sich, die Provision zu zahlen, falls ein Rechtsgeschäft zustande kommt.
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Der Vertrag wird für eine feste Dauer von drei (3) Jahren oder bis zum Verkauf/Rückzug der Immobilie abgeschlossen, mit Verlängerungsmöglichkeit.
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Die Kündigung ist schriftlich möglich.
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Sofern nicht anders festgelegt, gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts.
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Der Vertrag muss Angaben zur Immobilie, zur Provision und etwaigen zusätzlichen Kosten enthalten.
5. EXKLUSIVITÄT DER VERMITTLUNG
Artikel 5
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Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vermittlung nicht exklusiv.
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Im Falle einer exklusiven Vermittlung verpflichtet sich der Auftraggeber, keine andere Agentur zu beauftragen.
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Wenn der Auftraggeber während der Laufzeit eines exklusiven Vertrags eigenständig oder über eine andere Person ein Rechtsgeschäft abschließt, ist er verpflichtet, der Agentur die vereinbarte Maklerprovision zu zahlen.
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Die Agentur wird den Auftraggeber über die rechtlichen Konsequenzen der Exklusivität informieren.
6. VERTRAGSKÜNDIGUNG
Artikel 6
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Der Vertrag endet mit Ablauf der Frist, falls kein Geschäft zustande kommt.
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Eine Kündigung ist schriftlich möglich.
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Im Falle einer Kündigung ohne berechtigten Grund oder entgegen den Grundsätzen von Treu und Glauben hat der Auftraggeber die tatsächlich entstandenen Kosten der Agentur (Marketing, Werbung, Dokumentation usw.) zu erstatten.
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Schließt der Auftraggeber innerhalb von zwei (2) Jahren nach Vertragsende ein Geschäft mit einer von der Agentur vorgestellten Person ab, ist die volle Provision zu zahlen.
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Diese Bestimmungen gelten auch für exklusive Verträge.
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Kündigt keine Vertragspartei schriftlich vor Ablauf der vereinbarten Frist, gilt der Vertrag stillschweigend unter denselben Bedingungen für denselben Zeitraum als verlängert.
7. RECHTE UND PFLICHTEN
Artikel 7 – Pflichten der Agentur
Die Agentur verpflichtet sich:
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Im Rahmen des Maklervertrags folgende Leistungen zu erbringen:
A. Versuchen, eine dritte Partei zu finden und in Kontakt mit dem Auftraggeber zu bringen, die an einem Kaufvertrag der Immobilie interessiert ist;
B. Den Auftraggeber über Durchschnittspreise vergleichbarer Immobilien zu informieren;
C. Alle verfügbaren Unterlagen prüfen, die das Eigentum oder andere Rechte an der Immobilie belegen, und den Auftraggeber informieren über:-
Offensichtliche Mängel und potenzielle Risiken beim Geschäft mit Immobilien ohne Eigentumsrecht;
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Eingetragene Rechte Dritter auf der Immobilie;
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Rechtliche Folgen der Nichterfüllung von Verpflichtungen gegenüber Dritten;
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Vorkaufsrechte und gesetzliche Beschränkungen beim Kauf/Verkauf;
D. Notwendige Maßnahmen zur Vermarktung der Immobilie ergreifen, Anzeigen veröffentlichen und alle weiteren im Maklervertrag vereinbarten Marketingdienstleistungen über die Standardpräsentation hinaus anbieten, wofür die Agentur Anspruch auf eine gesonderte Gebühr hat;
E. Besichtigungen der Immobilie organisieren;
F. An Verhandlungen teilnehmen und auf den Abschluss des Kaufvertrags hinwirken;
G. Persönliche Daten des Auftraggebers und Informationen zur Immobilie vertraulich behandeln;
H. Bei Grundstücken die Zweckbestimmung nach den Bau- und Raumordnungsvorschriften prüfen;
I. Den Auftraggeber über alle wesentlichen Umstände informieren, die für das beabsichtigte Geschäft relevant sind.
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Artikel 8 – Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
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Durch Unterzeichnung des Maklervertrags:
A. Die Agentur über alle für die Maklertätigkeit relevanten Umstände informieren und genaue Angaben zur Immobilie liefern, einschließlich Standort-, Bau- und Nutzungsbescheinigung sowie Nachweis der Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Dritten;
B. Eigentumsnachweise oder andere Rechte an der Immobilie vorlegen und die Agentur über bestehende eingetragene oder nicht eingetragene Pfandrechte informieren;
C. Besichtigungen durch die Agentur und interessierte Dritte ermöglichen;
D. Relevante Informationen über die Immobilie, insbesondere Beschreibung und Preis, bereitstellen;
E. Die vereinbarte Provision bei Abschluss von Vorverträgen, Kaufverträgen oder ähnlichen Rechtsgeschäften zahlen, die Eigentumsrechte übertragen oder ändern;
F. Alle zusätzlichen Kosten tragen, sofern im Maklervertrag vereinbart;
G. Die Agentur schriftlich über alle Änderungen im Zusammenhang mit der Immobilie, insbesondere Eigentumsänderungen, informieren;
H. Die vereinbarte Provision innerhalb von 15 Tagen nach Unterzeichnung des Rechtsgeschäfts zahlen.
Artikel 9
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, mit einem von der Agentur vorgestellten Dritten zu verhandeln oder ein Geschäft abzuschließen; jede gegenteilige Klausel im Maklervertrag ist nichtig.
Artikel 10
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Der Auftraggeber haftet für Schäden, die aus Handeln in schlechter Absicht oder entgegen den Grundsätzen von Treu und Glauben entstehen, und muss die durch die Vermittlung entstandenen Kosten ersetzen. Diese Kosten dürfen nicht weniger als ein Drittel und nicht mehr als die Maklerprovision betragen.
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Die Provision umfasst nicht Kaufnebenkosten, wie z. B. Anwaltsgebühren, Notargebühren, Gerichtskosten, Buchhaltungsgebühren, Grundbuchgebühren, Immobiliensteuer, MwSt. usw.
Artikel 11
Alle Reisekosten außerhalb des Landkreises oder auf Inseln trägt der Auftraggeber, werden jedoch erstattet, wenn ein Kaufvertrag gemäß diesen Bedingungen abgeschlossen wird.
7. AGENTURPROVISION
Artikel 12
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Gemäß dem kroatischen Gesetz über die Vermittlung im Immobilienverkehr wird die Maklerprovision frei durch den Maklervertrag festgelegt.
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Die übliche Provision für die von dieser Agentur erbrachten Maklerleistungen beträgt 3 % (drei Prozent) + MwSt. des endgültig vereinbarten Immobilienwertes, jedoch nicht weniger als 4.000 € für den Käufer und 3.000 € für den Verkäufer.
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Die Agentur ist zur Provision berechtigt, wenn die folgenden zwei kumulativen Bedingungen erfüllt sind:
A. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kauf-(Vor-)Vertrags oder eines anderen Rechtsakts, der die Eigentumsübertragung der Immobilie bewirkt (z. B. Anteilsübertragung);
B. Zahlung eines Teils des Kaufpreises oder der vereinbarten Gebühr an den Verkäufer (z. B. Gesamtpreis, Reservierungsanzahlung, erste Rate). Wird der Kaufpreis in Raten gezahlt, folgt die Provision dem entsprechenden Anteil der Zahlungsphase. -
Die Agentur hat Anspruch auf Provision auch, wenn die Höhe nicht genau vereinbart wurde. Wird die Provision weder durch Tarif, allgemeine Vorschrift, Vertrag noch Übung bestimmt, legt das Gericht die Provision entsprechend dem Umfang der erbrachten Leistungen der Agentur fest.
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Das kroatische Gesetz über Immobilienvermittlung unterscheidet nicht zwischen Käufer und Verkäufer. Daher zahlen alle Auftraggeber Provisionen, sowohl Käufer als auch Verkäufer, sofern nicht anders angegeben.
Artikel 13
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Bei Verträgen mit Kündigungsklausel beeinträchtigt die Erfüllung der Bedingungen nicht das Recht der Agentur auf Provision.
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Bei Nichtigkeit des Vertrages behält die Agentur das Recht auf Provision, wenn der Grund der Nichtigkeit der Agentur nicht bekannt ist.
Artikel 14
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Die Agentur hat Anspruch auf Provision auch für (Vor-)Verträge, die abgeschlossen werden mit:
A. Dem Auftraggeber, dessen Ehepartner, Partner, Verwandten in gerader oder seitlicher Linie bis zum zweiten Grad oder jeder sonst nahestehenden Person (z. B. Bevollmächtigter, Arbeitgeber, Mitarbeiter, Geschäftspartner);
B. Unternehmen, die vom Auftraggeber oder einer in (A) genannten Person gegründet wurden, oder wenn der Auftraggeber und eine in (A) genannte Person zusammen mehr als 50 % der Anteile halten.
8. IMMOBILIENANGEBOTE, PREISE UND BESICHTIGUNGEN
Artikel 15
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Das Angebot der Agentur basiert auf Informationen, die schriftlich oder mündlich vom Verkäufer übermittelt wurden. Die Agentur behält sich Fehler in Beschreibung und/oder Preis vor, die durch ungenaue Angaben des Verkäufers entstehen (z. B. bereits verkaufte oder vermietete Immobilie oder Rückzug vom Markt).
Die Agentur haftet nicht für:
A. Fehler oder Nachlässigkeit des Auftraggebers, insbesondere falsche, ungenaue, verspätete Informationen oder Unterlassung korrekter Angaben;
B. Fehler oder Nachlässigkeit des Verkäufers, insbesondere Schäden durch Einschränkungen oder versteckte Mängel, über die der Auftraggeber Bescheid wusste oder wissen musste, jedoch die Agentur nicht informierte.
Artikel 16
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Immobilienpreise werden in Euro (EUR) angegeben. Alle Zahlungen, einschließlich Kaufpreis, Provision und damit verbundener Kosten, erfolgen in Euro.
Artikel 17
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Die Agentur bemüht sich, die Immobilie zum vereinbarten Termin zu zeigen, haftet jedoch nicht für Belegung oder andere Drittumstände, die eine Besichtigung verhindern. Etwaige Besichtigungsgebühren werden dem potenziellen Käufer im Voraus mitgeteilt.
9. ANNAHME DER ERFÜLLUNG
Artikel 18
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Der Maklervertrag berechtigt die Agentur nicht, im Namen des Auftraggebers die Erfüllung von Verpflichtungen aus einem (Vor-)Vertrag anzunehmen, außer der Auftraggeber erteilt eine spezielle Vollmacht.
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Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, unter den von der Agentur übermittelten Bedingungen mit Dritten zu verhandeln oder einen (Vor-)Vertrag abzuschließen. Handelt der Auftraggeber gegen Treu und Glauben, haftet er für Schäden.
10. WEBSITE DER AGENTUR
Artikel 19
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Die Domain der Agenturwebsite lautet https://croatiarealestates.com. Die Inhalte dienen allgemeinen Informationszwecken. Änderungen der Inhalte sind ohne vorherige Ankündigung möglich.
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Inhalte auf der Website sind Eigentum der Agentur oder lizenziert. Vor Reproduktion ist Genehmigung einzuholen. Nicht von der Agentur besessene Marken werden entsprechend gekennzeichnet.
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Unbefugte Nutzung kann rechtliche Schritte und/oder strafrechtliche Folgen haben. Kroatisches Recht gilt.
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Verweise auf andere Websites bedeuten keine Unterstützung durch die Agentur; die Agentur haftet nicht für Inhalte verlinkter Websites.
11. DATENSCHUTZ
Artikel 20
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Gemäß der EU-Richtlinie 2016/679 hält die Agentur das kroatische Datenschutzgesetz ein. Mit Zustimmung zu diesen Bedingungen erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass persönliche Daten für Maklerverträge und notwendige Dokumentationen im rechtlichen Rahmen verarbeitet werden.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 21
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Für Geschäftsbeziehungen, die nicht durch diese Bedingungen oder exklusive Maklerverträge geregelt sind, gelten das kroatische Maklergesetz bzw. das Obligationenrecht.
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Diese Bestimmungen gelten auch für alle Verträge, die vor Inkrafttreten dieser Bedingungen abgeschlossen wurden.
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Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das zuständige Gericht in Dubrovnik, Kroatien, ausschließend zuständig.
Artikel 22
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Die Agentur behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern.